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Versteigerungsbedingungen

1. Die Nosbüsch & Stucke GmbH (nachstehend auch “der Versteigerer” genannt) versteigert freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB. Eine Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Buchkataloges. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen sind im Auktionskatalog, im Internet und durch deutlich sichtbaren Aushang in den Räumen des Versteigerers veröffentlicht.

2. Die Aushändigung der ersteigerten Güter erfolgt gegen Zahlung in Euro. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.

3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot angeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Der Versteigerer behält sich zudem das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

4. Der Kaufpreis für den ersteigerten Gegenstand setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 30% des Zuschlagspreises, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Ersteigert ein Käufer einen Gegenstand über die Aktionsplattform im Rahmen des Live-Bietens, werden diesem zusätzlich zu dem Kaufpreis 3-5% Fremdgebühren in Rechnung gestellt. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer zusätzlich zum Kaufpreis anteilig mit 1 % des Zuschlagspreises in Rechnung gestellt.
Der Kaufpreis für Katalogpositionen, die mit einem „*“ oder „#“ gekennzeichnet sind, setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld in Höhe von 23 % des Zuschlagspreises. Ersteigert ein Käufer einen Gegenstand über die Aktionsplattform im Rahmen des Live-Bietens, werden diesem zusätzlich zu dem Kaufpreis 3-5% Fremdgebühren in Rechnung gestellt. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer zusätzlich zum Kaufpreis anteilig mit 1 % des Zuschlagspreises in Rechnung gestellt. Auf den so errechneten Rechnungsendbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten (Regelbesteuerung). Diese beträgt zurzeit in Deutschland 7 % für Bücher (diese Katalogpositionen sind mit einem „*“ gekennzeichnet) und 19 % für andere Katalogpositionen (Autographen, Manuskripte, Graphik, Kunst etc. – diese Katalogpositionen sind mit einem „#“ gekennzeichnet).
Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU und – bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – Käufer aus EU-Mitgliedsstaaten sind von der Entrichtung der Umsatzsteuer in Deutschland befreit, wenn der Versand der Kaufsache durch das Auktionshaus erfolgt. Auf diese innergemeinschaftliche Lieferungen (d. h. den innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. d. §§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 1 a UStG bzw. der entsprechenden Regelung in dem Bestimmungsland) hat der Käufer die im Bestimmungsland geltende gesetzliche Umsatz- bzw. Erwerbssteuer zu entrichten.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Erteilung des Zuschlags. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, der unmittelbare Besitz und die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes, jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

6. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken werden nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf den Angaben des Einlieferers. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne.

8. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis. Im Übrigen werden die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung, auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen, es sei denn, ein Mangel ist arglistig verschwiegen worden.

9. Schriftliche und telefonische Aufträge sowie Aufträge per E-Mail übernimmt die Firma Nosbüsch & Stucke GmbH spesenfrei für den Auftraggeber, sie bedürfen aber der schriftlichen Bestätigung. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abgeben. Für die Nutzung des Live Bietens über Auktionsplattformen ist die Registrierung des Bieters auf der Webseite und anschließende Freischaltung durch den Versteigerer erforderlich. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b-312d BGB) keine Anwendung. Für die Bearbeitung von Geboten in Abwesenheit einschließlich der Live-Gebote über das Internet übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen und/oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie für Verständigungs- oder Übermittlungsfehler. Das gilt nicht, soweit ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.

10. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit dies rechtlich vereinbart werden kann, Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung).

11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

12. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Ver-steigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

13. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische Version. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt insbesondere für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalogangaben.

14. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: Online-Streitbeilegung

Stand Oktober 2023

Die Versteigerer Manfred Nosbüsch, Harald Stucke, Dieter van Reimersdahl