Lot 6 / Auktion 24
Ackermann, Ernst Wilhelm
Lot 6 / Auktion 24
Ackermann, Ernst Wilhelm
Diebe und Mörder - - Ackermann, Ernst Wilhelm. Untersuchungs-Acta wider Johann Friedrich Jacob Schneidern, allh(ier), wegen an der Höckin, Christiana Dorothea Wallin, vulgo Rosin, genannt, begangenen Mordes. Ergangen vor Fürstl. Sächs. Amte Ilmenau 1797. Vol. II (allein). Deutsche Handschrift von mehreren Händen auf Papier. Ilmenau, 1797/98. Titel, 167 num., meist beidseitig in braunschwarzer Feder beschriebene Bl., 5 adressierte und teils gesiegelte Briefumschläge, 22 weiße Bl. 35 x 21 cm. Auf einen breiten Rückenfalz geheftet.
Am Jahrmarkts-Sonntag, den 2. IV. 1797, erschlug der noch nicht 16-jährige Holzfahrer Schneider, Sohn des "Peruquier und Stadtwachtmeisters" Johann Christian Schneider, in Ilmenau die 76-jährige Kramladenbesitzerin Wall mit einem Knüppel und erbeutete etwa 3 Taler. - Die vorliegenden Akten weisen mehrfach die Hand- und Unterschrift des Ilmenauer Justizamtmannes Ernst (Christian) Wilhelm Ackermann (1761-1835) auf, unter dessen Leitung Gericht über den jugendlichen Raubmörder gehalten wurde. Auch zwischengebundene Korrespondenz mit der herzoglichen Kanzlei in Weimar (Entwürfe, Antwortschreiben, die separat gehefteten Briefumschläge) stammt von ihm oder ist an ihn adressiert. - Den Auftakt bildet die "Special-Inquisition" (Bl. 1-50), d.h. Protokoll über das Verhör des Jungen. Es ist von Ackermann und seinen Schöffen unterzeichnet, unter letzteren auch der Mineraloge Carl Wilhelm Voigt. Es folgt die eigenhändig unterzeichnete Verteidigungsschrift des Amtsadvokaten Johann Günther Friedrich Sander (Bl. 53-69). Dieser argumentiert, dass die Wunden am obduzierten Leichnam der alten Frau nicht ausschließlich von Schneiders Knüppel herrühren könnten und die Blutspuren an seiner Kleidung auf Schläge des Vaters zurückgingen. Außerdem sei der Inquisit minderjährig und von den Eltern vernachlässigt worden. Diese Einlassung veranlasst je ein juristisches und medizinisches Gutachten der Universität Jena (Bl. 77-107, 111-133 in Original-Ausfertigungen), beide widerlegen den Verteidiger und plädieren auf Hinrichtung Schneiders mit dem Schwert. Am 21.II.1798 erfolgt eine auf Bl. 159/160 von Ackermann protokollierte Einigung zwischen Gericht und Verteidigung, am gleichen Tag entwirft er ein Rechtfertigungskonzept gegenüber Weimar (Bl. 163-167). Die Exekution Schneiders fand am 27. II. statt. - Korpus unbeschnitten, Ränder teils angestaubt, Titel stärker, zu Beginn etwas ausgefranst und wasserrandig, Eckabriss am Schlussblatt des medizinischen Gutachtens, insgesamt wohlerhalten.
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