Lot 958 / Auktion 25

Brecht, George und Rudolf Rieser

Ergebnis 500,00 €

Lot 958 / Auktion 25

Brecht, George und Rudolf Rieser

Brecht, George und Rudolf Rieser. Analphabetikon. Enzyklopädie zum Gebrauch für Leser und Nichtleser. Analphabeticon. Encyclopedia for the Use of the Lettered and the Unlettered. / L'Analphabeticon. Enyclopedie à l'usage des lettrés et des illettrés. 16 Bände. Durchgehend mit Farbsiebdrucken illustriert. Vaduz/Salzburg, Contempora Libri et Artes, 1981. Zusammen 2352 S. (unpaginiert), chinesische Bindung. 17,5 x 12 cm. Flexible Original-Kartonagen mit montierten bedruckten Original-Schutzumschlägen sowie illustrierten Original-Bauchbinden (Umschläge stellenweise leicht berieben, 1 Rücken etwas gebräunt, 4 Bände vor allem am Rücken leicht braunfleckig).
Papiergesänge, Ausstellungskatalog Bayerische Staatsbibiothek, 1992, Nr. 138. - Exemplar der Edition B mit den farbig gedruckten Siebdrucken sowie den farbig gedruckten Vorsätzen. 9 Bände mit der französischen Bauchbinde, 1 Band mit der englischen und 6 mit deutscher Bauchbinde, alle Bände von G. Brecht und dem Kunstbuchbinder R. Rieser signiert, auf dem hinteren Innendeckel der Banderole. - Die aufwendig hergestellte, allein aus handgedruckten Serigraphien bestehende Enzyklopädie wurde in drei unterschiedlichen Editionen à 27 Exemplaren aufgelegt. - Die Bände selbst verzichten bewusst auf Titelblätter, Bandangaben und Impressum, lediglich auf den Bauchbinden sind Informationen zu Titel und Impressum (auf Deutsch, Englisch, Französisch, Schwyzerdütsch oder Chinesisch) zu finden. - "Der spielerische, geistreiche Kontrast zwischen den kleinen Bildern und der aufwendigen, traditionellen Herstellung der Bände verleiht dem Werk seinen besonderen Reiz."(Papiergesänge). - Unbeschnitten, innen tadellos. - Dabei: Deutsche Bestellkarte mit genauen Angaben zu den unterschiedlichen Editionen A, B und C. - Provenienz: Nachlass Rudolf Rieser.

Dieses Los ist differenzbesteuert. Auf den Zuschlagspreis fallen 30% Aufgeld an. Die Mehrwertsteuer ist enthalten aber nicht ausweisbar nach §25a UstG.