Lot 549 / Auktion 24

Schoppe, Julius

Ergebnis 500,00 €

Lot 549 / Auktion 24

Schoppe, Julius

Schoppe, Julius. Gustav von Krebs. Öl auf Leinwand. Verso auf der Rahmenabdeckung mit dem Künstlernamen, den Lebensdaten des Porträtierten und der Datierung bezeichnet. 1839. Bildmaße: 78,5 x 68 cm (Keilrahmen). Im Biedermeier Tüll-Rahmen mit Eckpalmetten: 99 x 88 cm.
Bei dem Porträtierten handelt es sich laut rückseitig aufgebrachter Beschriftung um "Gustav von Krebs, geboren den 4ten September 1806, gemalt im September 1839 von Prof. Schoppe in Berlin vor Gustavs Abreise nach Rusland." Die Beschriftung wurde offensichtlich oben ergänzt mit "gestorben: den 29sten April 1853" sowie unten mit dem Preis des Kunstwerks: "Kostet 86 Th." - Gustav von Krebs (1806-1853) aus dem Pommerschen Adelsgeschlecht der von Dewitz-Krebs auf Weitenhagen und Veltenheim (vgl. Weitenhagensche Akten 65/20/0/5.1/122, Archiwum Panstwowe w Szczecinie) wurde im Alter von 33 Jahren von einem der berühmtesten Berliner Porträtisten der Biedermeierzeit festgehalten. Julius Schoppe, der im Jahr vor Entstehung des vorliegenden Gemäldes zum Professor der Berliner Akademie ernannt worden war, porträtierte eine ganze Reihe von Mitgliedern des preußischen Königshauses von Prinzessin Augusta und Kronprinz Friedrich Wilhelm (1837) über die Königin Elisabeth von Preußen bis zur Prinzessin Luise Marie Elisabeth von Preußen (1842). Etwa zur gleichen Zeit wie an Krebs' Konterfei arbeitete Schoppe an Porträts von Marie Luise, der Gattin des Prinzen Carl von Preußen, und an dem Gemälde "Prinzessin Marie von Preußen zu Pferd" (Schloß Glienicke). - Unter dem späteren Firnis etwas krakeliert und mit mehreren kleineren Retuschen, insbesondere im Bereich des durchdrückenden Keilrahmens, zwei kleine Druckstellen im Bereich der linken Wange, Rahmungsspuren. - Provenienz: Ostfälische Privatsammlung. - Aufgrund der Größe muss der Transport vom Käufer organisiert werden.

Dieses Los ist differenzbesteuert. Auf den Zuschlagspreis fallen 30% Aufgeld an. Die Mehrwertsteuer ist enthalten aber nicht ausweisbar nach §25a UstG.